Schnelles und richtiges Handeln ist wichtig! Wenn der Sturm vorüber ist, sollten Sie zunächst alle entstandenen Gefahrenquellen, wie herumliegende Gegenstände in und um Ihrem Grundstück beseitigen. Achten Sie aber darauf, dass Sie Aufräumarbeiten, die die Aufnahme eines Versicherungsfalles erschweren können, vorerst nicht durchführen.
Melden Sie die Schäden dann umgehend Ihrer Versicherung und fragen Sie gegebenenfalls nach, wie Sie weiter vorgehen sollen. Sicherheitshalber dokumentieren Sie die entstandenen Schäden mit Fotos oder einer Videoaufzeichnung.
Die Gebäudeversicherung haftet für Sturm- und deren Folgeschäden durch z.B. eindringendes Wasser ab Windstärke 8 (62-74 km/h).
Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern - inklusive der Kosten für eine erforderliche Notverglasung - übernimmt die Glasversicherung.
Ist der Schaden am Dach durch den Umsturz eines morschen Baumes entstanden, so ist für die Schadensregulierung die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers zuständig. Hat hingegen ein gesunder Baum den Schaden verursacht, gilt dies als "höhere Gewalt", und der Eigentümer ist aus der Haftung entbunden.
Wenn Sie grünes Licht von Ihrer Versicherung haben, können Sie eine Firma mit den Reparaturarbeiten Ihres Daches beauftragen. Wir würden uns natürlich freuen, wenn wir Sie hier tatkräftig mit unseren Fachkräften unterstützen können...
Steigen Sie bitte keinen falls in Eigenregie auf Ihr Dach. Oft werden solche Einsätze gefährlich unterschätzt.
Informieren Sie einfach Ihren Spezialisten:
Tel. 0 92 60 / 99 02 0